Gerade Webseiten sind - sofern sie personenbezogene Daten speichern - von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betroffen, sind sie doch das erste, was Externe, und damit leider auch Anwälte und Abmahnvereine, von Ihrem Unternehmen sehen. Ob das nun Kontaktformulare sind, mit denen die Nutzer mit Ihnen in Verbindung treten können, oder Tracking-Funktionen, wie etwa Google Analytics... bei vielen Punkten sollten Sie auf den Schutz sensibler Daten achten. Das Transparenz-Prinzip der DSGVO erfordert zudem, dass Sie die Datenspeicherung kenntlich machen.